Anlage A/3/1

L A N D E S L E H R P L A N

für die Lehrberufe

C H E M I E L A B O R T E C H N I K ,

C H E M I E V E R F A H R E N S T E CH N I K

I. STUNDENTAFEL

A. CHEMIELABORTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1.440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

GEGENSTÄNDE

Stundenausmaß der einzelnen

Schulstufen

Gesamt-

 

1.

2.

3.

4.

Stundenzahl

Pflichtgegenstände

         

Religion 1)

       

2)

Politische Bildung

40

0

40

0

80

Deutsch und Kommunikation

0

40

0

0

40

Berufsbezogene Fremdsprache

40

40

40

0

120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

         

    Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

40

40

20

0

100

    Rechnungswesen 3)

40

20

20

0

80

Fachunterricht

         

    Chemie 3)

120

40

0

00

160

    Physik

40

0

0

0

40

    Angewandte Mathematik 3)

60

40

20

20

140

    Laboratoriumsübungen

160

0

0

0

160

           

Spezieller Fachunterricht

         

    Analytische Chemie

0

20

20

20

60

    Angewandte Chemie

0

20

80

40

140

    Chemisch-physikalisches Laboratorium 4)

0

100

120

100

320

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

540

360

360

180

1.440

Freigegenstände

         

Religion 1) 2)

         

Lebende Fremdsprache 5)

         

Deutsch 5)

         

Angewandte Informatik 6)

40

40

40

0

120

Unverbindliche Übungen

         

Leibesübungen 5)

         
           

Förderunterricht 5)

         

1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II.
3)     Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot                        geführt werden.
4)     Chemisch-physikalisches Laboratorium kann in folgende Unterrichtsgegenstände                            geteilt werden: Chemisches Laboratorium, Physikalisch-chemisches Laboratorium.
5)     Siehe Anlage A, Abschnitt III.
6)     Siehe Schulversuchslehrplan Angewandte Informatik


B. CHEMIEVERFAHRENSTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1.440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

GEGENSTÄNDE

Stundenausmaß der einzelnen

Schulstufen

Gesamt-

 

1.

2.

3.

4.

Stundenzahl

Pflichtgegenstände

         
Religion 1)
       

2)

Politische Bildung

40

0

40

0

80

Deutsch und Kommunikation

0

40

0

0

40

Berufsbezogene Fremdsprache

40

40

40

0

120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

         

    Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

40

40

20

0

100

    Rechnungswesen 3)

40

20

20

0

80

Fachunterricht

         

    Chemie 3)

120

40

0

00

160

    Physik

40

0

0

0

40

    Angewandte Mathematik 3)

60

40

20

20

140

    Laboratoriumsübungen

160

0

0

0

160

           

Spezieller Fachunterricht

         

    Verfahrenstechnik

0

80

80

20

180

    Technische Chemie

0

40

20

40

100

    Verfahrenstechnisches Laboratorium

0

20

120

100

240

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

540

360

360

180

1.440

Freigegenstände

         

Religion1) 2)

         

Lebende Fremdsprache4)

         

Deutsch4)

         

Angewandte Informatik 5)

40

40

40

0

120

Unverbindliche Übungen

         

Leibesübungen4)

         
           

Förderunterricht4)

         

1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II.
3)     Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot                        geführt werden.
4)     Siehe Anlage A, Abschnitt III.
5)     Siehe Schulversuchslehrplan Angewandte Informatik


II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

P o l i t i s c h e   B i l d u n g

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

D e u t s c h   u n d   K o m m u n i k a t i o n

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

B e r u f s b e z o g e n e   F r e m d s p r a c h e

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r   U n t e r r i c h t

Siehe Anlage A, Abschnitt III.


F A C H U N T E R R I C H T

Allgemeine didaktische Bemerkungen:

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.



C h e m i e

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Chemie kennen.

Er soll über die Eigenschaften und Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe und deren Auswirkung auf die Umwelt Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über den Brand- und Explosionsschutz haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand- und Explosionsschutz.

X

X

   

Allgemeine Chemie:
Zustände der Materie. Atombau und Periodensystem. Chemische Bindung.
Terminologie. Reaktionsgleichungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. Chemisches Gleichgewicht. Radioaktivität.

X

X

   

Anorganische Chemie:
Elemente (Einteilung, Herstellungsverfahren, Verbindungsgruppen). Umweltaspekte.

X

X

   

Organische Chemie:
Chemie des Kohlenstoffs (Kohlenstoffverbindungen, Strukturen und Herstellung organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen).

 

X

   

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Allgemeine Chemie:
Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

X

X

   


P h y s i k

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Physik kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

X

     

Allgemeine Physik:
Aufgabe. Arbeitsweise. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).

X

     

Physikalische Grundgesetze:
Mechanik. Wärmelehre. Gasgesetze. Optik. Elektrizität.

X

     


A n g e w a n d t e   M a t h e m a t i k

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mathematische Aufgaben, deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes erforderlich sind und das Verständnis für Funktionsgänge unterstützen, lösen können.

Er soll sich der mathematischen, physikalischen und chemischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Begriffe:
Masse. Volumen. Dichte. Chemische Formeln.

X

     

Gehalt von Lösungen:
Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.

X

     

Chemische Reaktionsgleichungen:
Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe.

X

X

X

X

Gravimetrie:
Berechnung gravimetrischer Bestimmungen. Stöchiometrischer Faktor.
Elektrogravimetrie. Komplexe Beispiele.

 

X

X

X

Volumetrie:
Gehalt von Maßlösungen. Berechnung von Titrationen.
Komplexe Beispiele.

 

X

X

X

Physikalische Berechnungen:
Gase. Wärmelehre. Elektrochemie.

   

X

X

Statistik:
Grundlagen. Fehlerberechnungen.
Qualitätssicherung.

 


X


X
X


X
X

Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

X

X

X

X

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Gehalt von Lösungen. Chemische Reaktionsgleichungen.
Gravimetrie. Volumetrie.



X

 

X

X

 

X

X

 

X

X

Lehrstoffspezifikation: Chemielabortechnik
Chemisches Gleichgewicht:
Massenwirkungsgesetz. pH-Berechnungen. Löslichkeitsprodukt.
Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Chemisches Gleichgewicht.

     

X


Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.


L a b o r a t o r i u m ü b u n g e n

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften handhaben und instandhalten können.

Er soll die Laborchemikalien, insbesondere die Gifte, auch unter Verwendung der Sicherheitsdatenblätter sachgemäß handhaben und entsorgen können.

Er soll die Arbeitsabläufe im Laboratorium planen und steuern, die Arbeitsergebnisse beurteilen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen können.

Er soll die chemischen und physikalischen Übungen aus der Praxis des Lehrberufes ausführen, anorganische und organische Präparate herstellen und analytische Aufgaben durchführen können.

Der Schüler soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung, die Schutzmaßnahmen und die Gefahrenquellen Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenquellen.

X

     

Laboratoriumstechnik:
Sicherheitsmaßnahmen. Ausführung von Grundoperationen. Planen und Vorbereiten chemischer Arbeiten. Qualitätssicherung durchführen.

X

     

Laborgeräte, Laborapparate und Laboreinrichtungen:
Arten. Handhaben. Instandsetzen.

X

     

Laborchemikalien:
Arten. Sicherheitsdatenblätter. Handhaben. Entsorgen.

X

     

Chemische und physikalische Übungen:
Probe nehmen von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen.

X

     

Anorganische und organische Präparate:
Arten. Herstellen.

X

     

Analytische Aufgaben:
Identifizierung einzelner Kationen und Anionen. Gravimetrische und volumetrische Bestimmungen.

X

     


Spezieller Fachunterricht

nur für den Lehrberuf Chemielabortechnik


A n a l y t i s c h e   C h e m i e

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mit den praxisrelevanten Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie vertraut sein.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.

 

X

X

X

Prinzipien und Methoden:
Chemische Analyse. Trennverfahren.
Physikalische Analyse. Biologische Analyse.

 


X
X


X
X


X
X



A n g e w a n d t e   C h e m i e

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse über Herstellung, Eigenschaften, Verbindungen, Verwendung sowie Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über den Brand- und Explosionsschutz sowie die Aspekte des Umweltschutzes Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brand- und Explosionsschutz. Umweltschutz.

 

X

X

X

Anorganische Chemie:
Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle (Herstellung, Eigenschaften, Verbindungen, Verwendung). Umweltaspekte.

 

X

   

Organische Chemie:
Acyclische Verbindungen. Kunststoffe. Naturstoffe. Aromatische Verbindungen. Alicyclische Verbindungen. Umweltaspekte.
Heterocyclische Verbindungen.

 


X


X


X


X



C h e m i s c h – p h y s i k a l i s c h e s   L a b o r a t o r i u m

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prüfinstrumente handhaben und instandsetzen sowie qualitative und quantitative Analysen sauber und präzise durchführen können.

Er soll analytische Verfahren, Trenn-, Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren anwenden sowie Synthesen durchführen können.

Er soll technisch-analytische Aufgaben ausführen können und über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung und die Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

 

X

X

X

Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Instandsetzen.

 

X

X

X

Qualitative Analyse:
Trennen und Identifizieren von einfachen Stoffgemischen.

 

X

X

X

Quantitative Analyse:
Komplexe gravimetrische und volumetrische Bestimmungen.

 

X

X

X

Trenn-, Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren:
Filtrieren. Verdampfen. Extrahieren.
Zentrifugieren. Destillieren. Kristallisieren.

 



X



X
X



X
X

Herstellen von Präparaten:
Mehrstufige Synthesen. Isolierung von Naturstoffen.

   

X

X

Technisch-analytische Aufgaben:
Prüfen (Präzision, Richtigkeit). Identifizieren von Stoffen. Computergestütztes Darstellen und Berechnen von Analyseergebnissen.
Modifizieren und Entwickeln von Analysemethoden. Charakterisieren von Stoffen.

 


X


X


X


X


X

Analytische Verfahren:
Optische, elektrische, physikalische, chromatographische und biologische Methoden.

   

X

X



Spezieller Fachunterricht

nur für den Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik


V e r f a h r e n s t e c h n i
k

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über Funktion, Handhabung, Instandsetzung und Wartung der berufseinschlägigen Werkzeuge, Apparate, Fördereinrichtungen und Anlagen Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Einsatzstoffe haben und mit den praxisrelevanten Prinzipien und Methoden in der Chemieverfahrenstechnik vertraut sein.

Er soll über die in diesem Lehrberuf angewandte Mess- und Regeltechnik sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.

 

X

X

X

Werkzeuge, Apparate, Fördereinrichtungen und Anlagen:
Arten. Funktion. Handhabung. Instandsetzung. Wartung.

 

X

X

X

Werk- und Einsatzstoffe:
Arten. Eigenschaften. Verwendungsmöglichkeiten.

 

X

   

Prinzipien und Methoden:
Stoffaufbereitung. Biologische Prozesse. Abwasserbehandlung. Abfallwirtschaft. Lagerung.
Mechanische Trennverfahren. Gasreinigung und Gasgemischtrennung. Abluftreinigung.
Thermische und physikalisch-chemische Trennverfahren.

 


X


X


X


X


X

Mess- und Regeltechnik:
Grundlagen. Messgeräte. Messverfahren. Steuer- und Regeleinrichtungen. Regelkreise.

 

X

 

X



T e c h n i s c h e   C h e m i e

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler Kenntnisse über die technische Herstellung und Anwendung anorganischer sowie organischer Stoffe und deren wichtigsten Verbindungen haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Schutzausrüstungen Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzausrüstungen.

 

X

X

X

Technische Herstellung und Anwendung anorganischer Stoffe:
Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle. Wichtigste Verbindungen. Umweltaspekte.

 

X

   

Technische Herstellung und Anwendung organische Stoffe:
Acyclische Verbindungen. Kunststoffe. Naturstoffe. Aromatische Verbindungen. Alicyclische Verbindungen. Umweltaspekte. Heterocyclische Verbindungen.

 

X

X

X



V e r f a h r e n s t e c h n i s c h e s   L a b o r a t o r i u m

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandsetzen sowie die praxisrelevanten Mess- und Prüfverfahren sicher durchführen können.

Er soll die berufsspezifischen Anlagen simulieren können, um damit die Betriebsverhältnisse eingehender erfassen sowie einfache Übungen zur Verfahrenstechnik ausführen zu können.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, über die Unfallverhütung und die Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff:

Unterrichtsinhalt

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

 

X

X

X

Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Instandsetzen.

 

X

X

X

Mess- und Prüfverfahren:
Durchführen von Maßanalysen und gravimetrischen Bestimmungen. Messen und Ablesen von physikalischen Zustandsgrößen.
Anwenden elektrochemischer, chromatographischer und optischer Messmethoden.

 


X


X


X


X


X

Übungen zur Verfahrenstechnik:
Anlagenarten. Protokollieren, Lesen und Interpretieren von Produktionsschemata und Verfahrensfließbildern.

 

X

X

X



Gemeinsame didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien und Betrieben des Lehrberufes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der Methoden.

Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Verfahren.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Laboratorien sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken gegeben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Berufsrealität entsprechend ist der Einsatz EDV-gestützter Geräte wichtig und notwendig.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die besonderen Gefahren im Beruf (Giftstoffe, Brand- und Explosionsgefahr, Verätzung und dergleichen) und auf die Erfordernisse des Umweltschutzes hinzuweisen.