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Reisemanagement
Grundlage ist der Erlass zur Reisegebührenvorschrift (9.12.2022) reisekostenerlass.pdf.
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Prozess
- Lehrperson stellt Reiseantrag (wenn erforderlich)
- Lehrperson stellt Reisekostenabrechnung
- Direktion genehmigt (nach Prüfung der Unterlagen und Daten)
- Originalunterlagen werden sieben Jahre in der Direktion sicher verwahrt
- Bildungsdirektion genehmigt
- Die Auszahlung erfolgt
Hinweis: Sollte längere Zeit keine Auszahlung erfolgen, ist möglicherweise bei der Einreichung ein Fehler passiert (z.B. unleserliches Dokument). Der/die Sachbearbeiter/in der Bildungsdirektion merkt Entsprechendes an. Die Anmerkung ist für die Lehrperson als „Bemerkung“ im elektronischen Reiseabrechnungs-Antrag sichtbar, für die Direktion, wenn sie aus der Übersicht aller Reisen für die fragliche Reise ein PDF erzeugt (siehe Seitenende vor dem Punkt „Historie“).
Einbringung von Anträgen auf Vergütung von Reisekosten:
Die Einbringung des Antrages auf Vergütung von Reisekosten erfolgt ab Jänner 2023 ausschließlich auf elektronischem Weg über das ESS-Reisemanagement im Service Portal Bund. Dazu sind die Originalbelege einzuscannen und im Format PDF dem Antrag beizulegen. Im Anschluss daran ist der Antrag weiterzuleiten und die Originaldokumente sind der Schulleitung vorzulegen. Die Schulleitung überprüft die vorgelegten Originalbelege mit den dem Antrag beigefügten PDF-Dateien im ESS-Reisemanagementmodul, bestätigt die Angaben und leitet den Antrag im Anschluss elektronisch weiter. Die Originalbelege werden durch die Schulleitung für die Dauer von 7 Jahren in der Direktion unter Verschluss aufbewahrt.Die rechnungslegende Lehrperson ist für die Richtigkeit der Angaben im Antrag auf Vergütung von Reisekosten sowie in der Reiserechnung verantwortlich (§ 37 RGV). Ein Zuwiderhandeln kann dienst- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.Wird im Zuge der Überprüfung und Auszahlung des Antrages auf Vergütung von Reisekosten durch die Bildungsdirektion für Wien von den Angaben der beantragenden Lehrperson abgewichen, erfolgt gemäß § 38 RGV eine entsprechende Mitteilung an die Lehrperson.
Verjährung:
Gemäß § 36 Abs. 2 RGV erlischt der Anspruch auf Ersatz von Reisegebühren, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise, Dienstverrichtung im Dienstort, Reise nach §§ 15, 24, 35, 35c, 35i, 35 j RGV oder einer Übersiedlung fällt, bei der Dienststelle geltend gemacht wird. Dienststelle im obigen Sinne ist jene Schule der Lehrperson, welcher sie zugewiesen ist. Bei Lehrpersonen, die mehreren Schulen zugewiesen sind, gilt die Stammschule als Dienststelle (§ 49 RGV). Gemäß § 36 Abs. 3 RVG ist unter anderem der Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen und Tagesgebühr gemäß § 22 Abs. 3 jeweils für einen Kalendermonat im Nachhinein geltend zu machen. Der Anspruch erlischt, wenn er von der Lehrperson nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Ablauf jenes Kalendermonates, in dem der Anspruch auf Reisegebühren entstanden ist, bei seiner Dienststelle geltend gemacht wird.
Inlandsreise (mit Reiseantrag)
Inlandsreise (ohne Reiseantrag)
Schulveranstaltungen
Kontrollfahren Berufspraktische Tage
Ausland
Fahrscheine (Konsignationen)
Werden nicht über dieses System abgerechnet.
Reisekostenabrechnung fahrende Lehrpersonen
Max. Zeitraum einer Abrechnung: eine Woche
- Beratungslehrer:innen
- Betreuer:innen für IT, usw.
- Unterrichtstätigkeit an mehreren Standorten
- Schulleiter:innen mit mehreren Standorten
Beim Anlegen die Vorlage: „Schulveranstaltung Inland“ und bei unternehmerische Reisetätigkeit „Exkursion Lehrer §3“ wählen.
Im Feld Grund: „Fahrend“ eintragen
Spesen: „Tagesgebühr löschen“
- Reisekostenabrechnung
- Spesen (Standard)
- Anmerkungen
- öffentliche Verkehrsmittel
- Pro Fahrschein eine Position.
- Wochen-, Monatskarte
- Eine Wochenkarte wird dann genehmigt, wenn die Summe der Einzelfahrscheine größer einer Wochenkarte ist.
Reisekostenabrechnung für berufspraktische Tage
Max. Zeitraum einer Abrechnung: eine Woche
Beim Anlegen die Vorlage: „Schulveranstaltung Inland“ und bei unternehmerische Reisetätigkeit „Exkursion Lehrer §5“ wählen.
- Reisekostenabrechnung
Im Feld Grund: „Berufspraktische Tage“ eintragen.
Unternehmerische Reiseart: „Exkursionen Lehrer:innen §5“
* Spesen (Standard) * Anmerkungen
- öffentliche Verkehrsmittel
- Pro Fahrschein eine Position.
- Wochen-, Monatskarte
- Eine Wochenkarte wird dann genehmigt, wenn die Summe der Einzelfahrscheine größer einer Wochenkarte ist.
- Tagesgebühr
Auslandsreise
- Resekostenantrag
→Auslandsreise - Reisekostenabrechnung
- Resieziel
→ zuerst Österr Ausland und dann bei Ort das tatsächliche Reiseziel wählen - Steuerlicher Tatbestand
→ Außendiensttätigkeit - Spesen
- Tagesgebühr
- Beförderungszuschuss
→ Bei Anzahl die Kilometer (ohne die Einheit km) vom Abfahrtsort bis zur Staatsgrenze eintragen. Und unter Beschreibung den Abfahrtsort und den Ort an der Staatsgrenze eintragen. Das Datum ist der Tag der Hinreise. - Beförderungszuschuss
→ Bei Anzahl die Kilometer (ohne die Einheit km) von der Staatsgrenze bis zum Ankunftsort eintragen. Und unter Beschreibung den Ort an der Staatsgrenze und den Ankunftsort eintragen. Das Datum ist der Tag der Rückreise. - Betrag berechnen
- Alle anderen Spesen mit Belegen einreichen.
Hilfestellung
- Anleitung Bund LINK
- Anleitungen Niederösterreich https://it.noeschule.at/rm/
- Anleitungsvideos Bundesland Steiermark LINK
Weiterführender Link