Informationen zur Anmeldung

Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliche/r SchülerIn einer Berufsschule ist ein aufrechtes Lehrverhältnis (Info D / E) mit einem Lehrbetrieb.

Mit der Aufnahme eines Lehrlings muss diese/r vom Ausbildungsbetrieb an der betreffenden Berufsschule angemeldet werden (Pflichtschule im Rahmen des dualen Ausbildungssystems).

Die Einschreibung findet jeweils ab dem 1. Schultag des Schuljahres (07.09.2015) persönlich und danach laufend statt.

Bei der Einschreibung sind mitzubringen:

Am nächsten Schultag sind mitzubringen:

Lehrlings- und Schülerfreifahrt - Informationen der Wiener Linien sowie Information VOR

Für Lehrlinge bis zum 24. Geburtstag gibt es zwei Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel:
 
TOP-JUGENDTICKET um € 60,-
gültig für beliebig viele Fahrten mit allen Verbundlinien in Wien, NÖ und Bgld an 365 Tagen im Jahr.
 
JUGENDTICKET um € 19,60
gültig für beliebig viele Fahrten mit Verbundlinien zwischen Wohnort und Ausbildungsort an allen Tagen, in Wien gültig in den Kernzonen (Zone 100).
 
Im Fall einer Kontrolle muss nicht nur das Ticket, sondern auch ein Ausweis vorgelegt werden, aus dem sich der Status als Lehrling bzw. Berufsschüler ergibt.
 
Bei Lehrgangsbeginn ab November und Nutzungsbedarf vor November: Die Ausweise werden von der Lehrlingsstelle gedruckt, mit dem Foto versehen und sind nur mit dem entsprechenden Stempel der Lehrlingsstelle gültig.

Schuljahr 2015/2016 an den Wiener Berufsschulen

Die Einschreibung zum Schulbesuch im Schuljahr 2015/2016 findet an den Schuladressen  
ab 7. September 2015 von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr statt.

Zur Einschreibung sind die beiden zuletzt erworbenen Schulzeugnisse, gegebenenfalls der Wiener Lesetest, die Geburtsurkunde, ein Nachweis des Wohnsitzes, der Nachweis der Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer, gegebenenfalls das Vormundschaftsdekret, zwei Lichtbilder (Passbilder) und der Lehrvertrag mitzubringen.
Wenn der Lehrvertrag noch nicht schriftlich abgeschlossen wurde, ist eine Bestätigung des Lehrberechtigten (Lehrbetriebes) über den Eintritt in das Lehrverhältnis mit der Angabe des Arbeitsortes vorzulegen.
Beginnt das Lehrverhältnis erst nach Anfang des Schuljahres, ist die Anmeldung zum Schulbesuch binnen drei Tagen nach Beginn der Lehr- oder Probezeit, eine eventuelle Abmeldung beim Austritt aus der Lehre, an der zuständigen Berufsschule vorzunehmen.

Bei Unterlassung kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden.

Der Unterricht wird an sämtlichen ganzjährig geführten Berufsschulen Wiens in der Woche vom 7. bis 11. September 2015 aufgenommen.