Anmeldung

Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliche/r Schüler*in einer Berufsschule ist ein aufrechtes Lehrverhältnis mit einem Lehrbetrieb.

Mit der Aufnahme eines Lehrlings muss diese/r vom Ausbildungsbetrieb an der betreffenden Berufsschule angemeldet werden (Pflichtschule im Rahmen des dualen Ausbildungssystems).

Die Einschreibungen finden jeweils ab dem 1. Schultag des Schuljahres (04.09.23, 08:00 Uhr) persönlich und danach laufend statt. 

Bei der Einschreibung sind mitzubringen:

Folgende Dokumente im Original (werden sofort wieder retourniert):

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • die Zeugnisse der 8. und 9. Schulstufe sowie alle nachfolgenden Zeugnisse (Originale UND Kopien – beidseitig)
  • gegebenenfalls Vormundschaftdekret/Obsorgebeschluss
  • Lehrvertrag (wenn schon vorhanden) bzw. Schreiben der Firma über Lehrlingsaufnahme (siehe unten)
  • E-Card
  • der ausgefüllte Einschreibebogen
  • Passfotodatei auf USB-Stick oder am Handy
  • Schreibgerät
  • Bargeld EUR 12,00

Am nächsten Schultag sind mitzubringen:

  • Arbeitskleidung (falls im Lehrberuf nötig, ab dem 2. Schultag)

Lehrlings- und Schülerfreifahrt

Informationen der Wiener Linien sowie Information VOR

Für Lehrlinge bis zum 24. Geburtstag gibt es zwei Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel:

TOP-JUGENDTICKET 
gültig für beliebig viele Fahrten mit allen Verbundlinien in Wien, NÖ und Bgld an 365 Tagen im Jahr.

JUGENDTICKET 
gültig für beliebig viele Fahrten mit Verbundlinien zwischen Wohnort und Ausbildungsort an allen Tagen, in Wien gültig in den Kernzonen (Zone 100).

Im Fall einer Kontrolle muss nicht nur das Ticket, sondern auch ein Ausweis vorgelegt werden, aus dem sich der Status als Lehrling bzw. Berufsschüler ergibt.

 

Schuljahr 2023/24 an den Wiener Berufsschulen

Die Einschreibung zum Schulbesuch im Schuljahr 2023/24 findet ab 4. September 2023 von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr statt.

Zur Einschreibung sind die beiden zuletzt erworbenen Schulzeugnisse, gegebenenfalls der Wiener Lesetest, die Geburtsurkunde, ein Nachweis des Wohnsitzes, der Nachweis der Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer, gegebenenfalls das Vormundschaftsdekret, ein digitales Passfoto und der Lehrvertrag mitzubringen. Wenn der Lehrvertrag noch nicht schriftlich abgeschlossen wurde, ist eine Bestätigung des Lehrberechtigten (Lehrbetriebes) über den Eintritt in das Lehrverhältnis mit der Angabe des Arbeitsortes vorzulegen. Beginnt das Lehrverhältnis erst nach Anfang des Schuljahres, ist die Anmeldung zum Schulbesuch binnen drei Tagen nach Beginn der Lehr- oder Probezeit, eine eventuelle Abmeldung beim Austritt aus der Lehre, an der zuständigen Berufsschule vorzunehmen.

Bei Unterlassung kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden.

Der Unterricht wird an sämtlichen ganzjährig geführten Berufsschulen Wiens in der Woche vom 4. bis 08. September 2023 aufgenommen.

CGG-Sekretariat anrufen